Die goldene Bilanzregel

Grundregel, um eine Finanzkrise zu vermeiden

Wird die Regel nicht beachtet, können Zahlungsschwierigkeiten, schlimmstenfalls der Insolvenztatbestand eintreten (soweit nicht ausreichende Rücklagen vorhanden sind). Der Begriff als solcher hat sich in der Betriebswirtschaft etabliert.

Er besagt bzw. regelt die fristenkongruente (fristengleiche) Finanzierung von unterschiedlichen Betriebsvermögensgegenständen – konkreter: Langfristig dem Unternehmen zur Verfügung stehendes Vermögen (Anlagevermögen, z.B. PKW, Einrichtung, Hardware, Betriebsgebäude) soll langfristig finanziert werden. Kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen, im wesentlichen Forderungen aus Leistungen beim Pflegedienst) kann mit kurzfristigen Finanzmitteln gegenfinanziert werden. Rein mathematisch wird von einem Gleichgewicht ausgegangen (Kennzahl 1,0). Soweit die Theorie. Bei Pflegediensten gestaltet sich die Anwendung der Formel etwas differenzierter, aber letztlich auch verständlich, was das Beispiel in der Tabelle mit Einbezug der entsprechenden Formeln verdeutlichen soll.

Grundformel (Abkürzungen siehe Tabelle)

EG/ (geteilt durch) AV – im Beispiel 55.000 / 80.000 = 0,69 (Unterdeckung 25.000 Euro, Quote 0,69, Bewertung – )

Erweiterung 1

(EG+ LFK) / AV – im Beispiel (55.000 + 45.000) / 80.000 = 1,25 (Überdeckung: 20.000 Euro, Quote 1,25, Bewertung+) Anmerkung: Diese Anlagendeckung muss mindestens 1 sein!

Erweiterung 2

Die auf Dauer in der Regel immer in gleicher Höhe zu finanzierenden Forderungen (meist Hauptbestandteil des UV) werden als langfristig eingestuft und müssten insoweit daher auch langfristig finanziert werden.

(EG+ LFK) / (AV + UV) – im Beispiel (55.000 + 45.000) / (80.000 + 120.000) = 0,50 (Unterdeckung 100.000 Euro, Quote 0,5, Bewertung -)

Anmerkung: Diese Anwendung macht für Pflegedienste keinen betriebswirtschaftlichen Sinn. Hiernach müsste nahezu das gesamte Betriebsvermögen eines Pflegedienstes langfristig finanziert werden. Zumindest die Hälfte der Forderungen sollten langfristig finanziert werden!

Angepasste Erweiterung 2

Zumindest die Hälfte des Umlaufvermögens (hier die Forderungen aus Leistungen) sollen allerdings langfristig finanziert werden. (EK + LFK) / AV + 1/2 UV – Bsp.: (55.000 + 45.000) / (80.000 + 1/2 120.000) = 0,71 Unterdeckung 40.0000 €, Quote 0,71 (-)

Anmerkung: Diese Formel ist absolut einschlägig für Pflegedienste! Die Regel wird hier allerdings nicht eingehalten. Die Liquidität ist nicht auseichend. 40.000 Euro müssten zusätzlich langfristig finanziert werden, z.B. über Zuführung von EK, Umschichtung der kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristige Darlehen und über .Stehenlassen“ von Gewinnen.

Beispiel Sachverhalt: verdichtete Bilanz

Aktiva Passiva
Anlagevermögen (AV) 80.000 Eigenkapital (EK) 55.000
Umlaufvermögen (UV) 12.000 langfristiges Fremdkapital (LFK) 45.000
kurzfristiges Fremdkapital (KFK) 100.000
Bilanzsumme 200.000 Bilanzsumme 200.000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mit einbezogen.

Praxistipp

  • Die goldene Bilanzregel ist eng verbunden mit der Liquiditätssituation des Pflegedienstes.
  • Sie ist nicht nur eine Momentaufnahme sondern die Grundlage für das strategische Finanzcontrolling.
  • Mit diesem Thema sollte sich die Geschäftsführung zumindest einmal im Quartal beschäftigen .

Dieser Artikel stammt von Rainer Berg, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater. Laden Sie sich den kompletten Artikel als PDF herunter: PDF-Download

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