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Arbeitnehmerfinanziert: Per Entgeltumwandlung wird zumeist das Bike-Leasing realisiert. Der Arbeitnehmer (AN) spart auf die Leasingrate, die er sonst privat tragen müsste, die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge (im Durchschnitt 50%, je nach Steuerklasse und Gehalt). Das Fahrrad kann zum Ende der Leasingzeit für ca. 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung erworben werden. Was oftmals einen erheblichen Vorteil für den AN zum Sofortkauf eines Fahrrads darstellt. Meist basiert diese Variante auf dem Wunsch der Mitarbeitenden und ist ausschlielllich arbeitnehmerfinanziert. Zuzahlungen des Arbeitgebers (AG) sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei dieser Variante muss der geldwerte Vorteil für Privatfahrten abgerechnet werden. (1/4 der 1%-Prozentregelung).
Arbeitgeberfinanziert: Die zweite Variante besteht darin, dass der AG das Fahrrad erwirbt und das Firmenrad dem AN zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn entgeltfrei überlässt. Hier entfällt bis 2030 der Ansatz der 1% Prozentregelung. Es müssen lediglich umsatzsteuerrecht\iche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte wird in beiden Fällen nicht angesetzt.
Betrachten Sie die „E-Bike-Modelle“ unter folgenden Gesichtspunkten:
Dieser Artikel stammt von Rainer Berg, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater. Laden Sie sich den kompletten Artikel als PDF herunter: PDF-Download