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Finanzcontrolling und Liquidität mit Blick auf 2025
In erster Linie geht es bei den nachfolgenden Ausführungen um Finanzierungskosten, auch verbunden mit der Liquiditätssituation, bezogen auf kurzfristige Auszahlungen für Betriebskosten, welche nicht direkt durch Einzahlungen (Geldeingängen) aus Leistungen gedeckt sind. In diesem Sinne wird die Finanzierung der Forderungen aus Leistungen als Maßstab genommen (es gibt auch andere Ansätze).
In der Praxis sind nachfolgende Sachverhalte anzutreffen (beispielhaft aufbereitet):
Ausgangsdaten: Ein Pflegedienst (PD) hat einen Jahresumsatz von 1.200.000 Euro (100.000 Euro im Monat). Es sind durchschnittlich Forderungen aus Leistungen in Höhe des 1,5-fachen eines Monatsumsatzes zu finanzieren. Rechenzentrumskosten (RZ): 1,5 % pro Monat umsatzbezogen, Zinsen Kontokorrent/kurzfristiger Darlehensrahmen (KK) 10 % im Jahr.
Pflegedienst A: Dieser hat einen KK von 150.000 Euro bei der Bank, welcher permanent ausgeschöpft wird. Ergänzend arbeitet der Pflegedienst mit Factoring. Kosten: 18.000 Euro RZ + 15.000 Euro Zinsen = 33.000 Euro.
Anmerkung: Der PD ist im Krisenmodus!
Pflegedienst B: Dieser hat keinen (oder nur sehr geringen) KK bei der Bank. Der PD arbeitet mit Factoring. Kosten: 18.000 Euro.
Anmerkung: Der PD könnte ein Liquiditätsproblem haben.
Pflegedienst A und B benötigen Geld von außen (z. B. eine Geldeinlage). Dann kann weitergestaltet werden.
Pflegedienst C: Dieser hat einen KK bei der Bank, welchen er überwiegend (für Auszahlungen) ausschöpft.
Kosten: ca. 15.000 Euro für Zinsen.
Anmerkung: Auch dieser PD könnte in der Spitze ein Liquiditätsproblem bekommen.
Die Lösung nachfolgend:
Pflegedienst D: Dieser schuldet 75.000 Euro des KK in ein Darlehen um (Zinsvereinbarung 5 % p.a.) mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Der KK-Rahmen von 150.000 Euro wird zunächst sicherheitshalber beibehalten.
Kosten: Zinsen auf das Tilgungsdarlehen (lineare Betrachtung) jährlich ca. 2.300 Euro + Zinsen KK 7.500 Euro = 9.800 Euro.
Besonderer Effekt hier: Durch die „Zwangstilgung“ einer Bankverbindlichkeit nimmt die Verschuldung insgesamt ab. Auch die Liquidität ist gesichert!
Eine 100% Umschuldung (und dann noch bei gleichzeitiger Streichung des KK) ist nicht ratsam, da ein hoher Kapitaldienst (Zahlung Tilgung und Zins) entsteht, der aus dem (ggf. nicht ausreichenden) Gewinn zu zahlen ist.
Ein idealer Weg: Die Umschuldung erfolgt in der Höhe, in der das Bankkonto permanent im Minus ist. Hier liegt eine effektive Ersparnis im Zinssatz direkt und Sie zahlen nur Zinsen auf den tatsächlich in Anspruch genommenen KK-Kredit!
Pflegedienst E: Dieser hat Rücklagen von 150.000 Euro und setzt diese für die Finanzierung der Forderungen zu 100% ein. Hier liegt eine 100%ige Kostenersparnis vor. Bei Vergütungsverhandlungen ist allerdings daran zu denken, dass für diese Eigenfinanzierung kalkulatorische Kosten angesetzt werden.
Dieser Artikel stammt von Rainer Berg, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater. Laden Sie sich den kompletten Artikel als PDF herunter: PDF-Download