Ein Muss für jeden Pflegedienst

Die GmbH ist zugleich ein Steuerspar- und Finanzierungsmodell.

Viele der Pflegedienste sind in der Rechstform organisiert, aber noch längst nicht alle, für die es von Vorteil sein könnte. Diese Vorteile liegen im juristischen, im finanzwirtschaftlichen und steuerlichen Bereich. Im Vordergrund der nachfolgenden Betrachtung stehen Pflegedienste, die im Eigentum „privater“ Personen stehen. 

Einige wichtige Gründe für die Entscheidung zur GmbH gelten auch für gemeinnützige Einrichtungen.

Die GmbH ermöglicht eine flexible Besteuerung.

Juristisch bietet die GmbH eine Abschirmung und Abgrenzung zur geschäftlichen „Außenwelt“ (Vertrags- und Geschäftspartner inkl. Kassen) bis hin zur Haftungsbeschränkung (aktuell wichtiger denn je – auch bei der gemeinnützigen Einrichtung). Dies verbunden mit der finanziellen Abgrenzung zu privaten Finanzen, Vermögen und Einkommen (zu anderen Tätigkeitsbereichen der gemeinnützigen Einrichtung). Allein schon so gesehen ist die GmbH ein „Muss“ für einen Pflegedienst.

Der steuerliche Vorteil liegt
1. zum einen in der geringen Gewinnbesteuerung und
2. zum anderen in der flexiblen Besteuerung.

Zu 1) Der Gewinn wird nur mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert! Die im Pflegedienst verbleibenden Gewinne können eingesetzt werden für

• neue Investitionen
• den Abbau von Verbindlichkeiten
• die Tilgung von Krediten
• den Aufbau von Rücklagen.

Es hat sich aktuell bestätigt, dass Pflegedienste, die Rücklagen zu guten Zeiten gebildet haben, besser durch die wirtschaftlichen Krisenjahre 2022, 2023 gekommen sind.

Zu 2) Die Gesellschafter können beschließen, ob und wann Gewinnausschüttungen vorgenommen werden sollen. So das Verfahren:

  • Bei einer Ausschüttung behält die GmbH für den Gesellschafter eine 25-Prozent-Kapitalertragsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab.
  • Die Nettoausschüttung kommt bei dem Gesellschafter ohne weitere Besteuerbelastung an.

An dieser Stelle muss angemerkt wer- den, dass in Zusammenhang mit einer Ausschüttung in der Summe (Ebene Gesellschaft und Ebene Gesellschafter) eine Steuerbelastung von insgesamt bis zu ca. 38 Prozent entstehen kann.

Falsch machen kann der Unternehmer also auch dann nichts, wenn er die gesamten Gewinne ausschüttet. Festzu- halten bleibt – und das ist von ganz be- sonderem Gewicht: Der Gesellschafter kann beeinflussen, welche Steuerbelas- tung zu welchem Zeitpunkt auf welchen Ebenen entsteht (Gewinne verbleiben im Pflegedienst – maximal geringe Steuer, Gewinne werden ausgeschüttet, verminderte Steuer im Privatbereich). Daraus folgt die Aussage, dass die GmbH eine flexible Besteuerung erlaubt.

Praxistipp

  • Die GmbH ist (in fast allen Fällen) als Rechtsform für Pflegedienste zu bevorzugen
  • Juristisch bietet die GmbH eine Abschirmung und Abgrenzung zur geschäftlichen „Außenwelt“.
  • Ein wichtiger Vorteil der Rechtsform GmbH liegt vor allem in der geringen Gewinnbesteuerung.
  • Die geringe Ertragsteuerbelastung für im Pflegedienst verbleibende Gewinne kann für Finanzierungszwecke eingesetzt werden.

Dieser Artikel stammt von Rainer Berg, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater. Laden Sie sich den kompletten Artikel als PDF herunter: PDF-Download

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