Startseite > Aktuelles > Overheadkosten berechnen
Kostenübersicht zum Jahreswechsel
Der Begriff Overheadkosten wird in Zusammenhang mit Kosten in der Pflege häufig verwendet. In der Sache handelt es sich um Personal- und Sachgemeinkosten. Die Gemeinkosten (GK) werden in den Stundenkostensatz (StdKS) für Pflege eingerechnet und stellen einen wesentlichen Kostenbestandteil dar
Der Jahreswechsel 2024/2025 bietet sich an, die Kosten zunächst als „Ist-Kosten“ (2024) zu ermitteln und sodann zukunftsorientiert anzupassen. Dadurch, dass sämtliche Monate des Kalenderjahres (KJ) in die Berechnung einbezogen sind, beeinflussen unterjährige Kostenschwankungen nicht das Berechnungsergebnis. An einem Zahlenbeispiel möchte ich die Ermittlung dieser Kosten verdeutlichen (siehe Tabelle).
Zur Aufteilung der Personalkosten: In der Beratung werden oft folgende Bezüge genannt: auf 20 Mitarbeitende im Außendienst kommen 2 Mitarbeitende pflegebezogen und 1 Mitarbeiter/Mitarbeiterin für den kaufmännisch verwaltenden Bereich. Prüfen Sie diese Aussage gerne einmal für Ihren PD nach.
Bei den Sachkosten muss in jedem Fall zwischen den Leistungsbereichen SGB V und XI hinsichtlich der Investitionskosten (IK) unterschieden werden. Letztere sind nach SGB XI nicht Gegenstand der Vergütung für Pflege. Entsprechend erfolgt hier die Berechnung mit den Ergebnissen 15 bzw. 18 Euro. Maßgeblich ist die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Diese ordnet die Kosten der Verursachung nach (nicht nur der Art nach) zu.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach einer weiteren Differenzierung.
Zwei Ansatzpunkte:
Zwei Lösungen:
Zu 2: Sie haben sich in dem Versorgungsvertrag dazu verpflichtet, eine KLR zu führen – u.a. verbunden mit der Trennung der Kosten nach den Bereichen SGB V, SGB XI und weiteren. Formal gesehen reicht es, zumindest einmal im Jahr (am besten zum 31.12.) einen BAB aufzustellen. Letzterer ist nicht mehr als eine „Aufteilungsübersicht“ hier der Kosten – allerdings differenziert nach einzelnen Kostenarten und deren Verursachung.
Sachverhalt/Berechnungsgrundlage | |
---|---|
„Büropersonal“ Pflege | € 120.000,00 |
„Büropersonal“ Verwaltung | € 60.000,00 |
Sachgemeinkosten mit IK | € 180.000,00 |
Sachgemeinkosten ohne IK | € 120.000,00 |
Summe GK mit IK | € 360.000,00 |
Summe GK ohne IK | € 300.000,00 |
Gesamte Arbeitszeit im Außendienst | 20.000,00 Std |
Ermittlung des Gemeinkostensatzes pro Einsatzstunde
GK mit IK € 360.000,00 / 20.000,00 | € 18,00 |
GK ohne IK € 300.000,00 / 20.000,00 | € 15,00 |
Ausgangsbilanzwerte
Dieser Artikel stammt von Rainer Berg, Dipl. Betriebswirt und Steuerberater. Laden Sie sich den kompletten Artikel als PDF herunter: PDF-Download